Kurzreferat
Der Hauptzweck der vorliegenden Richtlinie ist die Vereinheitlichung und Förderung des Verständnisses von PAM (Plant Asset Management) bei Anwendern und Anbietern in der Prozessindustrie. Das PAM, seine Begriffe, Aufgaben, Funktionen und Nutzen sind bisher nicht im Sinne einer Richtlinie, Standard etc. aus Sicht der Prozessindustrie beschrieben worden. Durch die Beschreibung dieser Aspekte von Plant Asset Management soll die Kommunikation zwischen Anbietern und Anwendern vereinfacht werden. Die Richtlinie beschäftigt sich hauptsächlich mit Assets (Betriebsmitteln) aus der Prozessindustrie, also z. B. der chemischen, pharmazeutischen, petrochemischen und der Nahrungs- und Genussmittelindustrie.