Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt, wie die Informationssicherheit von automatisierten Maschinen und Anlagen durch die Umsetzung von konkreten Schutzmaßnahmen erreicht werden kann; dazu werden Aspekte der eingesetzten Automatisierungsgeräte, Automatisierungssysteme und Auto-matisierungsanwendungen betrachtet. Auf der Basis einer zwischen Herstellern von Automatisierungsgeräten und -systemen und deren Nutzern (z. B. Maschinenbauer, Integratoren, Betreibern) abgestimmten, gemeinsamen Begriffsdefinition wird eine einheitliche, praktikable Vorgehensweise beschrieben, wie Informationssicherheit im gesamten Lebenszyklus von Automatisierungsgeräten, -systemen und -anwendungen gewährleistet werden kann. Der Lebenszyklus berücksichtigt die Phasen Entwicklung, Integration, Betrieb, Migration und Außerbetriebsetzung.Die Richtlinie definiert ein einfaches Vorgehensmodell zur Bearbeitung und Darstellung der Informationssicherheit. Das Modell besteht aus mehreren Prozessschritten.