Kurzreferat
Diese Richtlinie gibt Hilfen für eine möglichst vollständige Ermittlung der durch Umweltschutzmaßnahmen verursachten Aufwendungen. Dabei kann es sich sowohl um Maßnahmen handeln, die bereits durchgeführt wurden, als auch um geplante Maßnahmen. Die in der Richtlinie dargestellten Regelungen lassen sich sowohl auf Unternehmen als auch auf darunter angesiedelte Organisationseinheiten, z.B. Betriebe und Werke, anwenden. Die Richtlinie wendet sich an Anlagenbetreiber, Anlagenbauer, Ingenieurbüros, Arbeitsschutz, öffentliche Hand, sonstige Nichtregierungsorganisation, Verbraucherschutz, Verbände, Wissenschaft und Forschung.