Kurzreferat
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, Hilfen für eine möglichst vollständige Ermittlung der durch Umweltschutzmaßnahmen verursachten Aufwendungen zu geben. Dabei kann es sich sowohl um Maßnahmen handeln, die bereits durchgeführt wurden, als auch um geplante Maßnahmen. Bei Nutzung dieser Richtlinie kann eine Grundlage geschaffen werden, die verwendet werden kann unter anderem für: Interne Zwecke; Unterlagen für Genehmigungsverfahren; Ausgestaltung sektorspezifischer Rechtsvorschriften; Externe Berichterstattung; Anlagen-, Betriebs- und Unternehmensvergleiche und die Entscheidungsfindung in der Projektierungsphase.