Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt den baulichen Brandschutz für Gebäude, die aus einzelnen Raumzellen zusammengesetzt werden. Die Raumzelle besteht aus Bauprodukten und Bauarten. Die Richtlinien baut auf den Grundlagen aus VDI/BV-BS 6206 Blatt 1 und Empfehlungen für den Transport und zur Errichtung aus VDI/BV-BS 6206 Blatt 2 auf. Die Größe und die Nutzungsart der Gebäude variieren. Die Kubatur der Gebäude reicht von einer Raumzelle bis zu Gebäuden mit vielen Raumzellen, die über mehrere Geschosse angeordnet werden können. Auch die Nutzung variiert von Regelbauten bis zu Sonderbauten. Die daraus resultierenden Anforderungen an den Brandschutz sind sehr unterschiedlich. Alle verwendeten Raumzellen müssen den baurechtlich genehmigten Anforderungen, die für das Gebäude bzw. die Gebäudeteile bestehen entsprechen und ggf. angepasst werden. In dieser Richtlinie werden organisatorischer, anlagentechnischer und betrieblicher Brandschutz nicht betrachtet. Ebenso ist Sachwertschutz nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Zielgruppen dieser Richtlinie sind Planer, Architekten, Ingenieure, Bauherren, Betreiber, Behörden, Hersteller, Komponentenhersteller, ausführende Unternehmer und Dienstleistungsunternehmer, die im Bereich mobiler Gebäude tätig sind, ebenso Fachverbände.