Kurzreferat
Dichtflächen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind regelmäßig auf ihre Dichtheit zu untersuchen, damit wassergefährdende Stoffe nicht in den Boden und das Grundwasser eindringen können. An Bestandsanlagen gelten Dichtflächen als flüssigkeitsdicht und beständig, sofern durch visuelle Begutachtung keine Mängel festgestellt werden. Zielsetzung dieser Richtlinie ist es, Undichtigkeiten in Dichtflächen mit einem Luftprüfsystem festzustellen und nachzuweisen. Insbesondere erlaubt das Luftprüfsystem die Identifizierung von Undichtigkeiten, die durch Inaugenscheinnahme kaum erfasst werden können.Damit kann das Luftprüfverfahren als Ergänzung zu der bestehenden visuellen Prüfung von Dichtflächen herangezogen werden. Dabei wird ein kontrollierter Überdruck unter die zu prüfende Fläche gebracht. Eingeblasene Luft, die durch die Dichtfläche an die Oberfläche tritt, wird auf der Oberfläche mithilfe eines schaumbildenden Indikators sichtbar gemacht. Zielgruppe für diese Richtlinie sind Betreiber von AwSV-Anlagen, Behörden, Sachverständigenorganisationen, WHG-Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes tätig und von dieser Thematik berührt sind.