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Voraussetzung für das Gelingen eines TGA-Projekts ist die möglichst reibungsarme und lückenlose Kommunikation zwischen den Baubeteiligten. Das gilt umso mehr in einer Zeit, in der die TGA-Anlagen immer komplexer und umfangreicher werden. Der Schlüssel zu einer gelungenen Kommunikation und Transparenz ist eine funktionierende Dokumentation, die alle Informationen beinhaltet, die für andere Bauakteure relevant sind. Bauherren, bzw. Auftraggeber, Architekten und Fachplaner, die ausführenden Unternehmen und letztlich auch die Betreiber müssen anhand von verlässlichen Unterlagen die vorhergegangenen Schritte nachvollziehen können. Sicherheitsaspekte und Kostenfragen hängen davon ebenso ab wie die allgemeine Effizienz. Inhalt und Umfang der zu erstellenden Dokumentationen ergibt sich teilweise bereits aus HOAI und VOB/C. Die vorliegende Richtlinie soll diese Angaben ergänzen, auch um in den genannten Werken nicht enthaltene Leistungen. Sie soll eine vollständige Dokumentation der verschiedenen Phasen sicherstellen, auf die sich die Baubeteiligten verlassen können.
Verwendung der Richtlinie
VDI 6026 Blatt 1 enthält die Festlegungen zu den Unterlagen, welche im Zuge eines TGA-Projektes angefertigt werden müssen. Als TGA-Projekt im Sinne dieser Richtlinie sind die Planung, das Ausführen und/oder das Betreiben einer TGA-Anlage definiert. Die Richtlinie beinhaltet die Anforderungen an den Inhalt der Dokumentation und teilt diese nach den verschiedenen Phasen (Planung, Erstellung, Betrieb) ein.
Die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 unterteilt die Gewerke der TGA-Anlage in acht Anlagengruppen.
Kernstück der Richtlinie sind Dokumentationstabellen, aus denen die erforderlichen Unterlagen abzulesen sind. Diese richten sich nach den Phasen, von der Bedarfsplanung und der Grundlagenermittlung bis zu den für die Abnahme/Übergabe notwendigen Revisionsunterlagen. Sie bieten eine Übersicht der im Rahmen von Fachplanung und Ausführung in der jeweiligen Leistungsphase zu erbringenden Dokumentation. Inhalte der Dokumentationsunterlagen sind beispielsweise maßstäbliche Darstellungen und Montagepläne, Bestandspläne, Kostenschätzungen und Berechnungen.
Die Richtlinie ist in Verbindung mit HOAI, VOB, VDI 4700 und DIN 276 anzuwenden.
Aus dem Inhalt
Dieses Dokument ersetzt VDI 6026 Blatt 1:2008-05 .