Kurzreferat
Diese Richtlinie stellt die Anforderungen an die inhaltliche Beschaffenheit der Unterlagen dar, die im Rahmen der Abwicklung eines TGA-Projekts (Planung, Ausführung oder Betrieb einer TGA-Anlage) zu erstellen sind. Es wird verdeutlicht, wie die im Rahmen der Projektabwicklung jeweils zu erstellenden Unterlagen für die beteiligten Kreise (Bauherrn/Auftraggeber, Architekten, Fachplaner, ausführende Firmen, Betreiber etc.) inhaltlich beschaffen sein müssen. Dabei werden keine neuen Begriffe eingeführt, sondern diese Richtlinie knüpft an die vorhandenen, vor allem in der VOB oder HOAI bereits enthaltenen, aber meist nicht weiter definierten Begriffe im Zusammenhang mit der Erstellung von Unterlagen an. Durch diese Richtlinie werden keine eigenständigen, neuen Verpflichtungen zur Erstellung der Unterlagen geschaffen. Diese Richtlinie beschreibt allerdings nicht nur den Informationsgehalt und die Beschaffenheit der Unterlagen in der jeweiligen Planungs- bzw. der Erstellungsphase, also in vertikaler Hinsicht, sondern zeigt insoweit auch die Schnittstellen zwischen den jeweiligen Gewerken der TGA untereinander in horizontaler Hinsicht auf. Folgende TGA-Gewerke werden von der Richtlinie umfasst: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen, Kälteanlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation (GA). Die Planung inklusive der zugehörigen Beschreibung ist durch den Auftraggeber zum Abschluss jeder Planungsphase auf Übereinstimmung mit seinen funktionalen Planungsvorgaben zu prüfen, zu genehmigen und abzunehmen.