Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für Personen- und Lastenaufzüge mit Ausnahme von Feuerwehraufzügen im Feuerwehrbetrieb. Die Richtlinie bietet Planern, Errichtern, Betreibern, Sicherheitsorganisationen und zuständigen Behörden (z. B. Feuerwehren) Hilfestellung, die Sicherheit von Personen dadurch zu gewährleisten, dass Aufzüge mit einer Steuerung ausgerüstet werden, die im Brandfall die Aufzüge automatisch aus der Gefahrenzone führt oder sie in die Bestimmungshaltestelle fahren lässt. Es wird aufgezeigt, welche Brandereignisse im Hinblick auf die Gebäudenutzung unkritisch sind und unter welchen Voraussetzungen Aufzüge im Gebäude trotz einer ersten Brandmeldung weiter betrieben werden können. Die Evakuierung von Gebäuden oder die Rettung von Personen ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Sie gilt zudem nicht für Evakuierungs- und Feuerwehraufzüge (siehe auch VDI 3809 Blatt 2).