Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für Personen- und Lastenaufzüge mit Ausnahme von Feuerwehraufzügen bei Feuerwehrbetrieb. Sie soll Planern, Errichtern, Betreibern, Sicherheitsorganisationen und zuständigen Behörden (z.B. Feuerwehren) helfen, die Sicherheit von Personen dadurch zu gewährleisten, dass Aufzüge mit einer solchen Steuerung ausgerüstet werden, die im Brandfall die Aufzüge automatisch aus der Gefahrenzone heraushalten oder sie in die Bestimmungshaltestelle fahren lassen. Es wird aufgezeigt, welche Brandereignisse im Hinblick auf die Gebäudenutzung unkritisch sind und unter welchen Voraussetzungen Aufzüge im Gebäude trotz einer ersten Brandmeldung weiter betrieben werden können.