Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt entsprechend der Verordnung über Arbeitsstätten für Arbeitsstätten/Arbeitsräume in Gebäuden wie Gewerbe- und Industriebauten Büro- und Verwaltungsgebäude Werkstätten Ausbildungsstätten, Schulen, Kindergärten (soweit nicht in VDI 6000 Blatt 6 behandelt). Diese Richtlinie gilt nicht für Arbeitsplätze im Freien, z. B. Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, Arbeitsplätze auf Feldern, in Wäldern und sonstigen Freiflächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören. Baustellen, Verkaufsstände im Freien, die im Zusammenhang mit Ladengeschäften stehen, Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen auf Binnengewässern, Sie gilt für folgende Räume/Orte: Waschräume, Toilettenräume, Waschplätze in Arbeitsräumen, Sanitätsräume, Kantinen, Teeküchen, Umkleideräume, Pausenräume. Die Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen in Arbeitsstätten ist besonders an den Bedürfnissen der Beschäftigten sowie nach den Anforderungen der Hygiene auszurichten. Die Richtlinie soll unabhängig von allen Verordnungen und Vorschriften ein Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb sein. Bei der Planung und Ausführung sind insbesondere zu beachten: Mindestanzahl der Sanitärobjekte ausreichend bemessene Bewegungs- und Verkehrsflächen Hygiene und ungehinderte Reinigungsmöglichkeiten funktionstüchtige, praktikable und visuell ansprechende Ausstattungen, sicherheitstechnische Anforderungen, robuste und diebstahlgeschützte Einrichtungen, Wasser- und Energieeinsparung, wirtschaftliche Installationen. Ergänzende Anmerkungen zu Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien Sanitärräumen unter Beachtung der DIN 18024, DIN 18025 sind in dieser Richtlinie enthalten.