Kurzreferat
Diese Richtlinie findet Anwendung für Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) für den Einsatz in Wohngebäuden mit einer Brennstoffleistung bis 70 kW (bezogen auf den Heizwert). Der Geltungsbereich erstreckt sich bei Einfamilienhäusern auf eine maximale Personenzahl von 12 Personen und bei Mehrfamilienhäusern auf bis zu 40 Wohneinheiten. Die Richtlinie bietet mit Referenzlastprofilen Grundlagen und ein Instrumentarium für die Auslegung von Heizungsanlagen mit Kraft-Wärme- Kopplung in Wohngebäuden und ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Hieraus können Prüfbedingungen für die Ermittlung des Nutzungsgrades, Auslegungskriterien und Verfahren zum Testen abgeleitet werden. Ebenso kann diese Richtlinie für Simulationen und Auslegungsberechnungen herangezogen werden. Betriebszeiten und Betriebszyklen lassen sich zur Bestimmung von Lebensdauer und Wartungsintervallen nutzen.