Kurzreferat
Die Richtlinie definiert den Begriff des Energiemanagements einheitlich und ist daher anwendbar für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche wie Objekte öffentlicher Gebietskörperschaften, gewerbliche und industrielle Objekte oder Objekte von Energieversorgungsunternehmen. Auch nach den zur Zertifikation eines Energiemanagements oder eines Energieaudits entstandenen Normen (DIN EN ISO 50001, DIN EN 16247) besteht weiterhin die Notwendigkeit, die Belange des Energiemanagements einzuordnen und in die praktische Anwendung zu überführen. Die Richtlinie stellt den Bezug zwischen Zertifizierungsziel und praktischer Umsetzung dar.