Kurzreferat
Zweck dieser Richtlinie ist es, eine Reihe definitorischer Lücken zu schließen, die bislang auch im Fachgespräch, in der Anwendung, bei Festlegungen von Anforderungsprofilen und Produkt-/ Lösungsbeschreibungen immer wieder zu Missverständnissen führten. Eine Beschreibung der Methoden zur Anwendung eines Energiemanagements ist in weiterführender Literatur auffindbar, geht jedoch weit über die definitorische Ausrichtung dieser Richtlinie hinaus und ist letztlich nicht Ziel dieser Richtlinie. Die vorliegende Richtlinie definiert den Begriff des Energiemanagement eindeutig und ist so formuliert, dass sie für die unterschiedliche Anwendungsbereiche wie Objekte öffentlicher Gebietskörperschaften, Gewerbliche und industrielle Objekte oder Objekte von Energieversorgungsunternehmen anwendbar ist.