Kurzreferat
Das Dokument legt die Verfahren zur Überprüfung fest, ob die Mindestanforderungen an automatische Messeinrichtungen zur punktförmigen Überwachung gas- und partikelförmiger Immissionen erfüllt werden. Die Richtlinie gilt für alle Eignungsprüfungen automatischer Immissionsmesseinrichtungen, die für Messaufgaben im geregelten Bereich zur Überwachung der Luftqualität vorgesehen sind. Es wird empfohlen, diese Messeinrichtungen auch im nicht geregelten Bereich anzuwenden. Diese Richtline behandelt nicht die Eignungsprüfung optischer Fernmessverfahren, welche die Immissionen weg-, flächen- und raumintegrierend oder räumlich aufgelöst erfassen. Sie ist nicht anwendbar auf einzelne Komponenten von Messeinrichtungen (z. B. Analysator, Vorrichtungen zur Probenahme und Probenaufbereitung), weil die Eignungsprüfung sich stets auf vollständige Messeinrichtungen bezieht.