Kurzreferat
Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen an automatische Immissionsmesseinrichtungen fest. Diese Mindestanforderungen gelten für die Eignungsprüfung von punktförmig messenden Ein- und Mehrkomponentenmesseinrichtungen, die für Messaufgaben eingesetzt werden, die in nationalen und europäischen Vorschriften festgelegt sind. Die in einer Labor- und Feldprüfung ermittelten Verfahrenskenngrößen werden mithilfe der Mindestanforderungen beurteilt. Für Messeinrichtungen mit Messprinzipien nach den Normen DIN EN 14211, DIN EN 14212, DIN EN 14625, DIN EN 14626 und DIN EN 14662-3 sowie nach DIN EN 12341 und DIN EN 14907 sind die Anforderungen dieser Richtlinie identisch mit den europäischen Anforderungen. Soweit notwendig werden die in europäischen Regelungen festgelegten Anforderungen konkretisiert und ergänzt. Dies gilt insbesondere für Messprinzipien, die von den europäischen Referenzverfahren abweichen. Diese Richtlinie richtet sich an die Hersteller automatischer Messeinrichtungen zur Ermittlung von Immissionen, an Prüfinstitute, die Eignungsprüfungen solcher Messeinrichtungen durchführen, und an die Behörden, die über eine Eignungsbekanntgabe zu entscheiden haben. Dem Anwender einer eignungsgeprüften Messeinrichtung bietet sie Hilfestellung bei der Verfahrensverifizierung und der Beurteilung der Qualität der erzielten Messergebnisse. Die Durchführung der Eignungsprüfung von punktförmig messenden Ein- und Mehrkomponentenmesseinrichtungen wird in der Richtlinie VDI 4203 Blatt 3 behandelt.