Kurzreferat
Diese Richtlinie gibt eine Handlungsanleitung für Planung, Errichtung, Abnahme und Betrieb von Anlagen zur hygienisch sicheren Verarbeitung und für die aseptische Abfüllung von mikrobiologisch sensiblen Getränken und Milchmischgetränken, ohne den Zusatz von Konservierungsmitteln und Kaltentkeimungsmitteln sowie ohne Maßnahmen zur Keiminaktivierung, z.B. die Heißabfüllung oder Tunnelpasteurisation, nach dem Verschließen des Gebindes. Die Richtlinie gilt für aseptische Abfüllanlagen und deren Peripherie, die kommerzielle sterile Getränke und Milchmischgetränke rekontaminationsfrei in vorentkeimte bzw. in der Anlage keimfrei produzierte Packmittel einfüllen und verschließen. Des Weiteren gilt diese Richtlinie für alle zugeordneten Maschinen und Aggregate sowie das Anlagenumfeld. Aseptische Abfüllanlagen der pharmazeutischen Industrie werden nicht behandelt, da die Begrifflichkeiten und Anforderungen von denen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie abweichen.