Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt den Einsatz von pflanzlichen Bioindikatoren (Graskultur nach VDI 3957 Blatt 2 sowie Grünkohl nach VDI 3957 Blatt 3 und Blatt 4) im Bereich von Emissionsquellen. Sie legt Mindestanforderungen und Qualitätsstandards fest, um mit vertretbarem Aufwand relevante Immissionswirkungen als Akkumulationen zu identifizieren, den Einwirkungsbereich einer Emissionsquelle zu bestimmen und gegebenenfalls gegenüber anderen Emissionsquellen abzugrenzen sowie eine Gefährdung von Schutzgütern zu beurteilen. Über die Ermittlung der immissionsbedingten Schadstoffgehalte in der Graskultur als Repräsentant von Futterpflanzen und Grünkohlpflanzen als Vertreter von Nahrungsmitteln wird der Bezug zu den Schutzgütern Tier und Mensch hergestellt. Als Emissionsquellen kommen sowohl Punktquellen als auch Linien- und Flächenquellen infrage. In dieser Richtlinie wird das Verfahren an einer Punktquelle beschrieben. Grundsätzlich ist die Anwendung des Verfahrens aber auch an Linien- und Flächenquellen möglich und müsste für diesen Fall entsprechend angepasst werden. Diese Richtlinie wendet sich an Betreiber von Anlagen, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden und insbesondere an ausführende Anwender wie Umweltingenieurbüros.