Kurzreferat
Beschwerden über Gerüche in der Außenluft gehören zu einer häufig geäußerten Kritik, vor allem bei Anlagen, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnbebauungen befinden. Die Richtlinie beschreibt eine Methode zur Erfassung der Geruchsbelästigung mittels Fragebogentechnik und zur Beurteilung, ob und in welchem Umfang in einem Gebiet eine Belästigung durch Gerüche vorliegt. Die in der Richtlinie beschrieben Fragebögen können dabei zur Prüfung von Beschwerdemeldungen aus der Bevölkerung, zur Prüfung der Notwendigkeit von Emissionsminderungsmaßnahmen, zur Prüfung der Wirksamkeit von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Gewichtung der Geruchsbelästigung aus einer Quelle im Vergleich zur Belästigung durch andere gleichzeitig wirksame Umweltstressoren, insbesondere Lärm, verwendet werden. Für die Prüfung der Geruchbelästigung der Anwohner wird ein standardisierter Fragebogen beschrieben, der auf Basis der bisherigen Kenntnisse zur Geruchs- oder Lärmbelästigung gestaltet wurde. Als Grundlage dient ein im Anhang dargestellter Musterfragebogen, der sich aus Kernfragen und Ergänzungsfragen zusammensetzt.