Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Dieses gilt auch für den Betrieb unter besonderen Anforderungen, wie er z.B. durch die Nutzung von Feuerwehren erfolgen kann. Der Zweck dieser Richtlinie ist es, den bestimmungsgemäßen Betrieb von Aufzügen als Verbund mit gebäudetechnischen Anlagen bei Gewährleistung der Sicherheit für Mensch und Umwelt zu beschreiben. Sie gibt Betreibern Empfehlungen für den sicheren, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betrieb von Aufzügen und berücksichtigt die Wirksamkeit der gesetzlichen und normativen Forderungen, den Arbeitsschutz, die Sicherheit und den Umweltschutz (ASU) und spezifische Leistungsanforderungen. Darüber hinaus gibt die Richtlinie Empfehlungen zur Betreiberverantwortung, zur Minderung des Haftungsrisikos, zum Betreiben der Aufzüge nach dem Stand der Technik, zu beigestellten Produkten, z.B. Brandmeldeanlagen und zu Anforderungen an Aufzüge mit besonderen Aufgaben, z.B. Evakuierung, Rettung von Personen, Feuerwehraufzug.