Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für das Betreiben von sanitärtechnischen Anlagen. Sie betrifft insbesondere die Entwässerungsanlagen, Grauwasseranlagen, Trinkwasser-Installationen einschließlich Wandhydrantenanlagen, Feuerlöschanlagen, Nichttrinkwasseranlagen, Betriebswasseranlagen, Grauwassernutzungsanlagen, Niederschlagswassernutzungsanlagen. Badetechnische Anlagen sind nicht Bestandteil dieser Richtlinie, sie werden z.B. in VDI 2089 behandelt. Gastechnische Anlagen sind ebenfalls nicht Bestandteil dieser Richtlinie. Zweck dieser Richtlinie ist es, den bestimmungsgemäßen Betrieb von sanitärtechnischen Anlagen im Verbund mit anderen gebäudetechnischen Anlagen bei Gewährleistung der Gesundheit für den Menschen und dem Schutz für die Umwelt zu beschreiben.