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Trinkwasserinstallationen bestimmungsgemäß und rechtssicher betreiben, warten und instand halten
Das Risiko, das von schlecht gewarteten Trinkwasserinstallationen ausgeht, ist erheblich. Die Schäden, die entstehen können, betreffen Nutzer ebenso wie die Umwelt, und sind zwingend zu vermeiden. Diesem Umstand trägt der Gesetzgeber Rechnung mit Erlassen wie der Trinkwasserverordnung, in denen die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Trinkwasserinstallationen klar definiert sind. Wer eine Trinkwasserinstallation betreibt, ist verpflichtet, sie gemäß dieser Verordnung auszulegen, zu warten und instand zu setzen. Darüber hinaus ergibt sich daraus auch die Pflicht zur technischen Optimierung; Trinkwasserinstallationen müssen auf dem aktuellen Stand der Technik sein. VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 stellt die Betreiberpflichten dar und nennt die Voraussetzungen und Anforderungen im Rahmen des Betriebs von Trinkwasserinstallationen. Damit bietet die Richtlinie auch eine Orientierung zur Rechtssicherheit. Zielgruppe dieser Richtlinie sind Besitzer und Eigentümer von Trinkwasserinstallationen, deren Nutzer, Installationsunternehmen sowie Immobilienverwaltungen und Facility-Management-Firmen.
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 3810 Blatt 2/6023 Blatt 3 ist der bestimmungsgemäße Betrieb von Trinkwasserinstallationen. Diese Installationen können im privaten wie im öffentlichen Raum sein.
Die Richtlinie dient dem Schutz der Anwender und soll die Reinheit und Genießbarkeit des Trinkwassers sicherstellen. Sie beinhaltet auch Hinweise zum wirtschaftlichen Betrieb von Trinkwasserinstallationen.
VDI 3810 Blatt 2/6023 Blatt 3 beinhaltet Aspekte des Arbeitsschutzes und der Verkehrssicherungspflicht.
Sie gilt im Rahmen weiterer gesetzlicher und normativer Bestimmungen, sowie VDI-Richtlinien zu Gebäudetechnik und Instandhaltung. Die Richtlinie ist ergänzend zu DIN EN 806-5 zu betrachten.
Aus dem Inhalt
Dieses Dokument ersetzt VDI 3810 Blatt 2:2010-05 .