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Technische Regel [AKTUELL]
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Die Richtlinie VDI 3475 Blatt 6 beschreibt den Stand der Technik zur Minderung von Emissionen aus Kompostierungsanlagen. Es werden nur Anlagen und deren Betrieb beschrieben, die den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen und nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig sind. Dies sind Kompostierungsanlagen, die 10 Mg/d oder mehr Abfälle verarbeiten können.
Ziel ist es, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden. In erster Linie geht es um Geruchsbelästigungen von Anwohnern und Betriebspersonal. Um dieses Ziel zu erreichen, werden in der VDI-Richtlinie insbesondere die folgenden Aspekte beschrieben:
Die Richtlinie VDI 3475 Blatt 6 legt den Fokus auf biologische Abfallbehandlungsanlagen, die einen oder mehrere der folgenden Abfälle ausschließlich aerob behandeln:
Wegen der Vielfalt an Kompostierungsverfahren werden in der Richtlinie vornehmlich die Verfahrensprinzipien beschrieben. Technische Varianten werden nur beispielhaft aufgeführt, diesbezüglich erhebt die Richtlinie keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Aus dem Inhalt:
Dieses Dokument ersetzt VDI 3475 Blatt 1:2003-01 , VDI 3475 Blatt 2:2005-12 .