Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt Anlagen mit einer genehmigten Durchsatzleistung bis zu 6000 Mg/a. In diesen Anlagen werden biologisch abbaubare Abfälle, beispielsweise Grünabfälle und Bioabfall behandelt. Es beschreibt den Stand der Technik von biologischen Abfallbehandlungsanlagen mit aeroben und anaeroben Verfahrenstechniken unter besonderer Berücksichtigung der dabei entstehenden Luftverunreinigungen, wie Geruchsstoffe, Luftschadstoffe, Staub und Mikroorganismen. Mit Veröffentlichung der Richtlinien VDI 3475 Blatt 5 und VDI 3475 Blatt 6 wurde die Richtlinie zurückgezogen. Nachfolgerichtlinien sind für die Vergärung von biologischen Abfällen VDI 3475 Blatt 5 und für die Kompostierung VDI 3475 Blatt 6. Bei Fragen zu Geruchs-Emissionsfaktoren bei der biologischen Abfallbehandlung ist die Richtlinie VDI 3475 Blatt 7 heranzuziehen.