Kurzreferat
Diese Richtlinie umfasst die Herstellung und Verarbeitung von Mineralwolledämmstoffen und gilt nur im Zusammenhang mit VDI 3469 Blatt 1. Die Richtlinie beschreibt die Herstellung und Verarbeitung sowie die Entsorgung dieser Produkte unter dem Aspekt der Emissionsminderung. Mineralwolledämmstoffe werden vielfach für Wärme-, Kälte, Schall- und Brandschutzzwecke angewandt. Typische Erzeugnisse aus Mineralwolle sind u.a. Mineralwollematten, Filze, Mineralwolleplatten, Akustikplatten insbesondere für Schallschutzzwecke, Mineralwolleformteile und Halbfertigfabrikate zur industriellen Weiterverarbeitung. Weitere Produkte sind Mineralwollezöpfe, die mit Draht umklöppelt sind und lose Mineralwolle, z.B. für Pflanzsubstrate. Der Einbau erfolgt als Wärmedämmung überwiegend hinter fugenlosen Verkleidungen oder Konstruktionsteilen. Ferner zur Erhöhung der Schalldämmung und -dämpfung von abgehängten Decken als Hohlraumdämpfung über angehängten Decken, sowie als Ausfachung in Leichtbauwänden zur Schaffung des erforderlichen Schall- und Brandschutzes. Zur Trittschall-, Luftschall- und Wärmedämmung erfolgt der Einbau in Geschossdecken und unter schwimmenden Estrichen. Alle branchenübergreifenden Angaben zur Technologie, Beschränkung der Emission, Messtechnik und Schrifttum sind in VDI 3469 Blatt 1, deren Kenntnis bei der Anwendung dieser Richtlinie vorausgesetzt wird, beschrieben.