Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt die Emissionen von Luftverunreinigungen aus Schlachthöfen für Rinder, Schweine, Geflügel und sonstige Schlachttiere zur Gewinnung von Produkten für die menschliche Ernährung von der Anlieferung und Aufstallung bis zur Behandlung und Lagerung der Nebenprodukte und Abfälle. Darüber hinaus werden auch die aus dem Abwasser emittierten Geruchsstoffe behandelt. Die Richtlinie beschreibt die Maßnahmen zur Minderung der Emissionen und gibt in Form eines Diagramms Auskunft über die Mindestabstände zwischen der Wohnbebauung und der nächstliegenden geruchstoffemittierenden Quelle auf dem Schlachthofgelände.