Wir sind telefonisch für Sie erreichbar!

Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

DIN Media Kundenservice
Telefon +49 30 58885700-70

Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]

VDI 2590:1996-12

Emissionsminderung - Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen

Englischer Titel
Emission control - Plants for the utilization and disposal of animal carcases, either wholly or partially, and for the processing of animal products (rendering plants)
Ausgabedatum
1996-12
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
33

ab 103,50 EUR inkl. MwSt.

ab 96,73 EUR exkl. MwSt.

Format- und Sprachoptionen

PDF-Download 1
  • 103,50 EUR

Versand (3-5 Werktage) 1
  • 115,10 EUR

Mit dem Normenticker beobachten

1

 Achtung: Dokument zurückgezogen!

Einfach Abo: Jetzt Zeit und Geld sparen!

Dieses Dokument können Sie auch abonnieren – zusammen mit anderen wichtigen Normen Ihrer Branche. Das macht die Arbeit leichter und rechnet sich schon nach kurzer Zeit.

Sparschwein_data
Abo Vorteile
Sparschwein Vorteil 1_data

Wichtige Normen Ihrer Branche, regelmäßig aktualisiert

Sparschwein Vorteil 2_data

Viel günstiger als im Einzelkauf

Sparschwein Vorteil 3_data

Praktische Funktionen: Filter, Versionsvergleich und mehr

Ausgabedatum
1996-12
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
33

Schnelle Zustellung per Download oder Versand

Sicherer Kauf mit Kreditkarte oder auf Rechnung

Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung

Kurzreferat
Das Dokument befaßt sich mit der unschädlichen Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (Rohmaterial) in TBA nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz (TierKBG) und der Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung (TierKBAV). Den TBA sind durch Verordnung festgelegte Einzugsbereiche zugeordnet. Die unschädliche Beseitigung im Sinne des TierKBG umfaßt das Abliefern, Abholen, Sammeln, Befördern, Lagern, Vergraben, Verbrennen, Behandeln, und Verwerten von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen. In den Geltungsbereich fallen auch die Errichtung und Betrieb von Anlagen zur (getrennten) Verarbeitung von Blut, Knochen, Federn und Borsten (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 und § 8 Abs. 2 Nr. 2 TierKBG), Eigenverwertungsanlagen (§ 6 Abs. 3 TierKBG) und Sammelstellen (§ 12 TierKBG).
Inhaltsverzeichnis
ICS
13.030.40, 13.040.40
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch VDI 2590:2008-12 .

Auch enthalten in
Lade Empfehlungen...
Lade Empfehlungen...