Kurzreferat
Die Richtlinie hat im wesentlichen den Zweck, Büroräume schalltechnisch zu optimieren und dabei die technischen Möglichkeiten zur Einhaltung der für den Arbeitsplatz in Büroräumen geltenden Schallschutzanforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der hierzu als Interpretationshilfe vorgelegten Richtlinie VDI 2058 Blatt 3 aufzuzeigen. Hierbei ist das Ziel, Belastungen und Beanspruchungen durch Lärm, insbesondere Störungen und Beeinträchtigungen der sprachlichen Kommunikation, weitgehend zu vermeiden. Darüber hinaus soll mit Hilfe der in der Richtlinie genannten Empfehlungen auch eine "akustische Behaglichkeit" erreicht werden können.