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Technische Regel [AKTUELL]
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Diese Richtlinie hat im Wesentlichen den Zweck, Büroräume in eigengenutzten Bereichen aus bau- und raumakustischer Sicht für die beabsichtigte Nutzung anzupassen. Hierzu gehören Einzel- und Mehrpersonenbüros. Die Empfehlungen für den Schallschutz können sinngemäß auch für Besprechungsräume angewendet werden, wobei bezüglich der raumakustischen Empfehlungen auf DIN 18041 verwiesen wird.
Dem Planer, den an der Planung beteiligten Personen und den Büronutzern werden Beurteilungsgrundlagen für die akustischen Verhältnisse zur Verfügung gestellt. Die Hinweise in dieser Richtlinie zeigen Möglichkeiten, Belästigungen und Störungen der Büronutzer durch Geräusche aus dem eigenen und dem benachbarten Bereich weitgehend zu mindern. Die bauakustischen Empfehlungen ermöglichen eine Klassifizierung des Schallschutzes im Sinne von Vertraulichkeit, Ungestörtheit und akustischer Behaglichkeit.
Diese Richtlinie behandelt die Verminderung der Sprachverständlichkeit aus benachbarten Bereichen und die Senkung von Störgeräuschen zum störungsfreien Arbeiten. Im Gegensatz hierzu wird in DIN 18041 für die in dieser Richtlinie betrachteten Büroräume der wichtige Aspekt der Sprachverständlichkeit nicht berücksichtigt. Bei der Betrachtung arbeitsschutzrechtlicher Aspekte werden oftmals technische, organisatorische und persönliche Interventionsebenen beschrieben. Die organisatorischen und persönlichen Lärmminderungsbeiträge sind unverzichtbar, werden jedoch in dieser Richtlinie nicht detailliert behandelt.
Dieses Dokument ersetzt VDI 2569:1990-01 .