Kurzreferat
Die Richtlinie befasst sich mit partikulären und chemischen (molekularen) Verunreinigungen und elektrostatischen Eigenschaften von Werkstoffen sowie der Reinigbarkeit von Oberflächen. Biologische und radiologische Oberflächenverunreinigungen sind nicht spezifischer Gegenstand dieser Richtlinie. Die Richtlinie beinhaltet die Definition der Reinheitstauglichkeit und Reinraumtauglichkeit von Werkstoffen. Darauf aufbauend erfolgt die Klassifizierung sowie die Vorgehensweisen zur Feststellung der Eignung für den Einsatz in reinen Produktionsbereichen.