Kurzreferat
Diese Richtlinie stellt eine Erweiterung und Anpassung der Richtlinienreihe VDI 2067 auf Bauteile des Hochbaus dar. Um eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung sowohl von gängigen systematisierten Bauteilen als auch für individuell konstruierte Zusammensetzungen von Bauteilen zu ermöglichen, wird das Gebäude als Betrachtungsgrenze definiert. Damit schafft diese Richtlinie Transparenz für die Vergleichbarkeit über den Lebenszyklus des Bauwerks und unterstützt somit Entscheidungsprozesse für den Einsatz von Bauteilen. Die Richtlinie wendet sich an Architekten und Fachplaner, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung eigeninitiativ oder durch den Bauherrn veranlasst geforderte Vergleichsrechnungen zur Entscheidung des Einsatzes von Baustoffen und Bauteilen erarbeiten sollen.