Kurzreferat
Zweck der Richtlinie ist es, ein einheitliches Verfahren zur Beurteilung der Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen anzugeben. Aus den physikalischen Daten der Schwingungsbelastung wird unter Berücksichtigung unterschiedlicher frequenzabhängiger Wirkungen die "Bewertete Schwingstärke" K als Kenngröße der Beanspruchung gebildet. Unter Einbeziehung der Einwirkungsdauer ist eine Abschätzung des Risikos von Gesundheitsschäden, von Minderleistungen und von Einschränkungen des Wohlbefindens möglich. Die Kenntnis von K ist in Verbindung mit der Einwirkungsdauer somit eine Voraussetzung für Maßnahmen zur Verhütung oder Begrenzung der genannten Beeinträchtigungen.