Kurzreferat
Zweck der Richtlinie ist es, ein einheitliches Verfahren zur Beurteilung der Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen anzugeben. Aus den physikalischen Daten der Schwingungsbelastung wird unter Berücksichtigung unterschiedlicher frequenzabhängiger Wirkungen der Effektivwert aw der frequenzbewerteten Beschleunigung aw(t) als Kenngröße der Beanspruchung gebildet. Unter Einbeziehung der Einwirkungsdauer T ist eine Abschätzung von Einschränkungen des Wohlbefindens, der Leistungsfähigkeit und des Risikos von Gesundheitsschädigungen möglich. Die Kenntnis von aw ist in Verbindung mit der Einwirkungsdauer T somit eine Voraussetzung für Maßnahmen zur Verhütung oder Begrenzung der genannten Beeinträchtigungen.