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Technische Regel [AKTUELL]
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Die VDI-Richtlinienreihe 2050 gibt Hinweise für die Gestaltung und Ausstattung von Technikzentralen. Blatt 3 regelt den Aufbau von Räumen für wärme- und heiztechnische Anlagen. Es wird der Platzbedarf für entsprechende Einrichtungen beispielhaft grafisch oder tabellarisch aufgezeigt. Dadurch wird ein konkretes Bestimmen von erforderlichen Flächen für Technikzentralen und Installationsbereiche ermöglicht, das notwendige Grundlage jedes betriebswirtschaftlichen Erstellens, Betreibens und Instandhaltens von Wärmeversorgungsanlagen ist. Zum Überschlagen im Rahmen einer Vorplanung ist auch VDI 2050 Blatt 1 geeignet; das bestimmungsgemäße Betreiben von Wärmeversorgungsanlagen richtet sich nach VDI 3810 Blatt 3.
Die VDI 2050 Blatt 3 beinhaltet die Anforderungen an den Platzbedarf von Zentralen für Wärmeversorgungsanlagen. Auch das Aufstellen von heiztechnischen Apparaten und Installationen für Gebäude und deren Außenanlagen ist hierin beschrieben. Die Richtlinie gibt Hinweise für die strukturelle Anordnung von Heizzentralen, Abgasanlagen und Aufstellflächen. Ebenfalls enthalten sind Regeln für die Lagerung und Zufuhr der Energieträger und Anforderungen an den Mindestflächenbedarf.
Gültig ist diese Richtlinie für Wärmeversorgungsanlagen bis zu einer Gesamtwärmeleistung von 1 MW in, an oder auf folgenden Gebäuden: Wohngebäude, Bürogebäude, Hotels, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeheime, Sportstätten, Einkaufszentren und kulturelle Einrichtungen. Auch freistehende und mobile Heizzentralen werden erfasst.
Eine sinngemäße Anwendung für höhere Gesamtwärmeleistungen ist möglich.
Nicht gültig ist diese Richtlinie für Sonderanlagen, in denen die Wärmeversorgungsanlagen gegenüber den betriebsspezifischen Anlagen untergeordnet sind, wie beispielsweise Prozesswärme für Gewerbeanlagen. Auch Wärmeerzeuger, die in Aufenthaltsräumen aufgestellt werden dürfen, fallen nicht unter diese Richtlinie.
Wichtig: Kombinationen mit anderen Gewerken machen einen Abgleich mit den weiteren Blättern dieser Richtlinienreihe notwendig!