Kurzreferat
Rund 80 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland werden von der Land- und Forstwirtschaft genutzt oder als Kulturlandschaft gepflegt. Die ständige Weiterentwicklung der Land- und Forsttechnik, die Änderung der Betriebsstrukturen und der Zwang zur Rationalisierung haben zu einer starken Mechanisierung in diesen Bereichen geführt, die einen deutlich gestiegenen Bedarf an geeigneten Verkehrswegen nach sich gezogen hat. Die Bemessung und der Bau ländlicher Wege erfolgte bis heute gemäß den Vorgaben der "Richtlinien für den ländlichen Wegebau" von 1975 (RLW 1975), die als DVWK-Regel 103 erschienen sind und bis 1988 in mehreren Nachlieferungen fortgeschrieben wurden. Mit dem angesprochenen Wandel der landwirtschaftlichen Betriebsweisen, aber auch vor dem Hintergrund gestiegener Ansprüche der Gesellschaft an die umweltgerechte Gestaltung in der Verkehrswegeplanung und naturnahe Bauweisen, wurde die RLW 75 in den vergangenen Jahren einer kritischen Prüfung unterzogen und mit Blick auf die genannten Erfordernisse und die neuesten Erkenntnisse überarbeitet. In den nun vorliegenden Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 1999) werden neben den technischen Details des Wegebaus Akzente gesetzt zur harmonischen Einpassung der Wegeführung in die Landschaft, und zur Mehrfachnutzung der ländlichen Wege durch die Land- und Forstwirtschaft sowie durch Fremdenverkehr und Tourismus.