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Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]
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Der Ausspruch "Jeder Messwert ohne Angabe seiner Unsicherheit ist eine Lüge" hat durchaus einen wahren Kern. Wird doch gerne durch Angabe vieler Stellen hinter dem Komma eine Genauigkeit suggeriert, die überhaupt nicht vorhanden ist. Andererseits können zwei unterschiedliche Messwerte der gleichen Größe durchaus korrekt sein, obwohl sich die gemessenen Werte unterscheiden. Deshalb wird die Unsicherheitsbestimmung nach dem ISO-Leitfaden zur Angabe der Unsicherheit beim Messen (Guide to the Expression of Uncertainty in Measurement (GUM)) in den DIN-EN- und DIN-IEC-Normen mit den Klassifikationen VDE 0492 und VDE 0493 zu Strahlenschutzdosimetern und sonstigen Strahlenschutz-Messgeräten gefordert. Zweck dieses Beiblatts ist, dessen Anwendung zu unterstützen.
Der Technische Bericht IEC/TR 62461 kann die Tatsache zwar nicht ausräumen, dass die Bestimmung der Unsicherheit einen größeren Aufwand erfordert als die Durchführung der Messung selbst. Als Ausgleich resultiert aus dem Prozess der Bestimmung der Unsicherheit aber nicht nur ein zahlenmäßiger Wert für die Unsicherheit, er erzeugt zusätzlich den besten Schätzwert für die zu bestimmende Messgröße, der von der Anzeige des Instruments verschieden sein kann. Dadurch verbessert die Bestimmung der Unsicherheit auch das Ergebnis der Messung.
Für das Beiblatt 2 ist das GUK 967.3 "Strahlenschutzdosimeter" der DKE, Gemeinschaftsgremium mit dem Normenausschuss Radiologie (NAR) im DIN zuständig. Einbezogen waren auch das GUK 967.2 "Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz" und der Arbeitskreis GAK 967.2.1 "Nachweis- und Erkennungsgrenzen bei Kernstrahlungsmessungen".
Dokument wurde ersetzt durch DIN IEC/TR 62461:2015-07; VDE 0493-1000:2015-07 .