Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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In diesem Dokument wird - zusammen mit Aussagen über die aus den Prüfergebnissen zu ziehenden Konsequenzen - ein Überblick über die einschlägigen Prüfverfahren gegeben. Dabei wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass noch nicht für alle in Frage kommenden Verunreinigungen Prüfverfahren genormt und deshalb Ergänzungen notwendig sind. Dieses Dokument gilt auch sinngemäß für verzinkte Oberflächen. Dieses Dokument (DIN TR 55684) wurde vom Unterarbeitsausschuss NA 002-00-10-04 UA "Oberflächenvorbereitung und -prüfung" im DIN-Normenausschuss Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB) erarbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN/TR 55684:2023-09 .
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN/TR 55684:2020-09 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN SPEC 55684:2018-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 4.2.3.3 "pH-Wert-Messung" gestrichen; b) Schritt 2 in 5.2.4 konkretisiert; c) Tabelle 1 in zwei Tabellen zur besseren Lesbarkeit aufgeteilt; d) in Tabellen 1 bis 3 die Korrosivitätskategorien C2 bis C4 zusammengefasst und CX (offshore) sowie Immersionskategorie Im4 ergänzt; e) in Tabellen 1 bis 3 die Schutzdauern L, M und H in einer Zeile zusammengefasst; f) 4.3.2 "Probenahme" gestrichen; g) in Tabelle 4 (ehem. Tabelle 3) die Spalte "im Einzelfall entscheiden" gestrichen; h) in Tabelle 4 "Prüfung mittels Testtinten" neu aufgenommen und Nachweisverfahren "Lösemittel-extraktion" und "Verbrennung" gestrichen; i) Dokument redaktionell überarbeitet. Gegenüber DIN/TR 55684:2020-09 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in 5.2.4, Schritt 4, wurde der Grenzwert von 30 μS/cm auf 300 μS/cm geändert; b) die Verweisung in Abschnitt 4, g), wurde von Nr. 5.3.1 in Nr. 4.3.1 geändert.