Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Ambient Assisted Living (AAL) bezog sich anfangs nur auf die technische Unterstützung des Alltags von Menschen mit alters- und/oder gesundheitsbedingten Einschränkungen. Zwischenzeitlich ist der Einsatzbereich von AAL-Technologien jedoch wesentlich weiter gefasst. Unterstützungsbedarf, dem durch die technische Unterstützung begegnet werden soll, ergibt sich aus körperlichen Einschränkungen beziehungsweise aus einer Behinderung der betreffenden Person (So kann zum Beispiel eine Sehbehinderung oder eine Einschränkung der Mobilität aus vielerlei Gründen auftreten, von denen das Alter nur eine Möglichkeit darstellt.). Daneben können AAL-Dienstleistungen mittlerweile auch Komfortleistungen sein, die entweder vollständig unabhängig von gesundheits- oder altersbedingten Einschränkungen genutzt werden können oder die präventiv einer Gefahr der gesundheits- oder altersbedingten Einschränkung vorbeugen sollen. Diese DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren legt Anforderungen an AAL-Dienstleistungen fest, die die Wohnung oder das unmittelbare Wohnumfeld betreffen und in Zusammenhang mit einem AAL-System stehen. Üblicherweise ist AAL-Technik stets mit spezifischen Dienstleistungen gekoppelt. Diese sind Gegenstand der vorliegenden Spezifikation. Die Anforderungen an diese AAL-Dienstleistungen gliedern sich in: allgemeine Anforderungen an AAL-Dienstleistungen; zusätzliche Anforderungen an wohnbegleitende, haushaltsnahe AAL-Dienstleistungen; zusätzliche Anforderungen an AAL-Gesundheitsdienstleistungen und Anforderungen an AAL-Dienstleistungen zur sozialen Kommunikation. Das vorliegende Dokument beschreibt Anforderungen unabhängig vom Inhalt der AAL-Dienstleistung und soll den Dienstleister in die Lage versetzen, eine qualitativ hochwertige AAL-Dienstleistung durchzuführen. Die Beschreibung von Berufsbildern und betriebswirtschaftliche Ausführungen sind nicht Gegenstand dieser Spezifikation.