Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Technische Regel [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Beiblatt ergänzt DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Anhang E, um alle Informationen, die für die Prüfung und Wartung eines Blitzschutzsystems notwendig sind. Nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Abschnitt 7, ist die Prüfung eines Blitzschutzsystems von einer Blitzschutz-Fachkraft durchzuführen, die aufgrund einer fachlichen Ausbildung, aufgrund von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann. Die Bereiche Planung, Prüfung und Errichtung erfordern unterschiedliche Kenntnisse. Eine Blitzschutz-Fachkraft muss sich laufend über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften und die einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren. Der Nachweis kann durch die regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen geführt werden. Eine Blitzschutz-Fachkraft verfügt über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes und erfüllt wenigstens eine der nachfolgenden Anforderungen: Für den Bereich Planung sind Kenntnisse über umfassende physikalische Zusammenhänge, Einsatz und Anwendung der unterschiedlichen Planungsmethoden und der anzuwendenden normativen Berechnungsverfahren, Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten sowie der bautechnischen Erfordernisse und grundlegender Montagetechniken erforderlich. Für den Bereich Errichtung und Montage sind Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, detaillierte Kenntnisse der Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten sowie umfangreiche bautechnische Erfordernisse und Montagetechniken erforderlich. Für den Bereich Prüfung sind Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, Einsatz der unterschiedlichen Planungsmethoden und anzuwendende normative Berechnungsverfahren, Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten, allgemeine bautechnische Erfordernisse und Montagetechniken erforderlich. Durch Prüfungen soll sichergestellt werden, dass das Blitzschutzsystem mit seinen Komponenten des äußeren und inneren Blitzschutzes in jeder Hinsicht den zum Zeitpunkt der Planung beziehungsweise Errichtung gültigen Normen (beziehungsweise dem Stand der Technik) entspricht. Eine Prüfung umfasst: - die Überprüfung der technischen Dokumentation, - Sichtprüfungen, - Messungen und die -Protokollierung in einem Prüfungsbericht. Weitere ergänzende Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) sind in folgenden Beiblättern enthalten: - Beiblatt 1: Zusätzliche Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) - Beiblatt 2: Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen - Beiblatt 4: Verwendung von Metalldächern in Blitzschutzsystemen - Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme Zuständig ist das K 251 "Blitzschutzanlagen und Blitzschutzbauteile" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Gegenüber DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 3):2007-01 und DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 Berichtigung 1 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 3 Berichtigung 1):2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Überarbeitung des Beiblatts; b) Inhalt von 5.3.2, Zustand der Erdungsanlage, erweitert; c) Tabelle 2 zur Anwendung der Messverfahren erneuert; d) Bilder 7 bis 13 zur prinzipiellen Darstellung der Messverfahren erneuert.