Wir sind telefonisch für Sie erreichbar!

Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

DIN Media Kundenservice
Telefon +49 30 58885700-70

Technische Regel [AKTUELL]

DIN EN 62305-3 Beiblatt 2:2012-10

VDE 0185-305-3 Beiblatt 2:2012-10

Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen - Beiblatt 2: Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen

Englischer Titel
Protection against lightning - Part 3: Physical damage to structures and life hazard - Supplement 2: Additional information for special structures
Ausgabedatum
2012-10
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
44

89,53 EUR inkl. MwSt.

83,67 EUR exkl. MwSt.

Format- und Sprachoptionen

Versand (3-5 Werktage)
  • 89,53 EUR

Mit dem Normenticker beobachten

Diese Option ist erst nach dem Login möglich.
Einfach Abo: Jetzt Zeit und Geld sparen!

Dieses Dokument können Sie auch abonnieren – zusammen mit anderen wichtigen Normen Ihrer Branche. Das macht die Arbeit leichter und rechnet sich schon nach kurzer Zeit.

Sparschwein_data
Abo Vorteile
Sparschwein Vorteil 1_data

Wichtige Normen Ihrer Branche, regelmäßig aktualisiert

Sparschwein Vorteil 2_data

Viel günstiger als im Einzelkauf

Sparschwein Vorteil 3_data

Praktische Funktionen: Filter, Versionsvergleich und mehr

Ausgabedatum
2012-10
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
44

Schnelle Zustellung per Download oder Versand

Sicherer Kauf mit Kreditkarte oder auf Rechnung

Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung

Einführungsbeitrag

Dieses Beiblatt enthält zusätzliche Informationen zur DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3). Berücksichtigt werden in diesem Beiblatt besondere bauliche Anlagen, für die es unter Blitzschutzaspekten international keine normativen Vorgaben gibt. Da sich die Gebäudetechnik und die Gebäudenutzung in den letzten Jahren weiterentwickelt haben, werden neben Krankenhäusern, Sportstätten, Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen, Schornsteinen, Fernmeldetürmen, Brücken, Kranen, Hochregallagern, Kirchtürmen, Rohrbrücken und Anlagen zur Wasseraufbereitung auch modernere bauliche Anlagen, wie Biogasanlagen und Siloobjekte, berücksichtigt. Blitzschutzsysteme für feuergefährdete Bereiche werden so ausgeführt, dass bei einem Blitzschlag, außer an den Einschlagstellen, keine Schmelz- und Sprühwirkungen entstehen. Deshalb sind alle Verbindungen besonders sorgfältig herzustellen; Verbindungsstellen sind auf die unbedingt nötige Anzahl zu beschränken. Ein Blitzschutzsystem, das für Schutzklasse III ausgelegt ist, entspricht den normalen Anforderungen für Gebäude mit feuergefährdeten Bereichen. In besonderen Einzelfällen ist die Erfordernis zusätzlicher Maßnahmen nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) zu prüfen. Wird ein Blitzschutzsystem entsprechend der Schutzklasse II ausgelegt, entspricht dies den normalen Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche. In begründeten Einzelfällen oder bei besonderen Bedingungen, wie zum Beispiel extremen Umwelteinflüssen, klimatischen Bedingungen oder gesetzlichen Vorgaben, kann davon abgewichen werden. Anforderungen an ein Blitzschutzsystem der Schutzklasse II beruhen auf den in der Praxis bewährten Ausführungen von Blitzschutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen. Zeigt eine Risikoanalyse, dass eine Installation gegen Blitz- und sonstige Überspannungen besonders anfällig ist, werden Vorkehrungen zur Vermeidung dieser möglichen Gefährdungen getroffen. Weitere ergänzende Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) sind in folgenden Beiblättern enthalten: - Beiblatt 1: Zusätzliche Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) - Beiblatt 3: Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen - Beiblatt 4: Verwendung von Metalldächern in Blitzschutzsystemen - Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme Zuständig ist das K 251 "Blitzschutzanlagen und Blitzschutzbauteile" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 62305-3 Beiblatt 2 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 2):2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) umfassende redaktionelle Überarbeitung des Beiblatts; b) Erweiterung des Abschnitts 5, Gebäude und Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen; c) Überarbeitung der Abschnitte 16 und 17, Siloobjekte und Biogasanlagen; d) neuer Abschnitt 20, Anlagen zur Abwasserbehandlung (Kläranlagen); e) neuer Abschnitt 21, Rohrbrücken in Industrieanlagen; f) Überarbeitung der Bilder 15, 21, 22 und 27.

Normen mitgestalten

Lade Empfehlungen...
Lade Empfehlungen...