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Technische Regel [AKTUELL]
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Diese Technische Spezifikation enthält Regeln für die bestimmungsgemäße Nutzung des Aufzugs durch Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit, um bei der Evakuierung eines Gebäudes zu unterstützen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die dafür vorgesehenen Aufzüge in die gesamte Gebäudeplanung einbezogen werden, wozu alle üblichen Treppen und Rettungswege ohne Einschränkung ihrer Anzahl oder Kapazität zählen. Dieses Dokument wurde als ein erster Schritt zur Festlegung von Anforderungen an eine Europäische Norm für Evakuierungsaufzüge erarbeitet. Seit es Empfehlungen, die Personen mit Behinderungen den Zugang zu Gebäuden mit Aufzügen nach DIN EN 81-70 ermöglichen, gibt, ist man sich sicher, dass ein standardisierter Evakuierungsaufzug ein sinnvoller Schritt zur Durchführung einer sicheren Evakuierung wäre. Zweck dieser Technischen Spezifikation ist es zu zeigen, wie Aufzüge ausgeführt werden können, um für eine Evakuierung zum Einsatz zu kommen, und auch solche Anforderungen aufzuführen, die nicht unmittelbar selbst den Aufzug betreffen, aber erfüllt werden müssen, um ihn zweckmäßig und sicher einsetzen zu können. Diese Technische Spezifikation beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 10 "Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige" des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ausgearbeiteten CEN/TS 81-76:2011. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-33-01 AA "Aufzüge" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Aufzügen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.