Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Technische Regel [AKTUELL]
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Die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit fordert, dass alle auf den Markt gebrachten Produkte sicher sind, und stellt Informationen zur Verfügung, wie die Produktsicherheit beurteilt werden sollte. Die Produktsicherheit kann in Übereinstimmung mit der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit durch Bezugnahme auf Folgendes beurteilt werden: - spezifische Produktvorschriften; - nationale Verordnungen; - Europäische Normen, deren Verweisungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden; - sonstige Europäische Normen; - technische Spezifikationen der Europäischen Gemeinschaft; Nationale Normen (das heißt Nationale Normen, die keine Versionen Europäischer Normen sind); - Industriekodizes der guten Praxis; Europäischer Technischer Bericht (TR); - Stand der Technik und Technologie, und - Sicherheit, die die Verbraucher begründet erwarten dürfen. Weitere Einzelheiten zur Bewertung der Produktsicherheit werden in der EU-Richtlinie 2001/95/EG zur allgemeinen Produktsicherheit angegeben. Bei der Gestaltung von Kinderbekleidung ist es von wesentlicher Bedeutung, das Verhalten von Kindern zu berücksichtigen, deren Drang nach Erkundung und Herausforderung dazu führt, dass sie Gegenstände auf neue und andersartige Weise nutzen. Eine Gemeinsamkeit unter Kindern besteht darin, dass sie keine Kenntnis von Ursache und Wirkung haben und demzufolge gegenüber Gefahren wesentlich weniger vorsichtig sind als Erwachsene. Es sollte hervorgehoben werden, dass die Berücksichtigung der in dem vorliegenden Technischen Bericht gegebenen Empfehlungen vom möglichst frühen Stadium an, das heißt der Entwurfsphase, von zentraler Bedeutung ist. Dieser Technische Bericht gibt Empfehlungen für das Design und die Herstellung von sicherer Kinderbekleidung bezogen auf mechanische Gefährdungen. Dieser Technische Bericht gibt auch Empfehlungen zu Sicherheitsaspekten der Verpackung und Auslage von Kinderbekleidung, einschließlich einer Anleitung für Einzelhändler. Dieser Technische Bericht gilt für Bekleidung einschließlich Mützen, Hüte, Handschuhe, Schals, Socken und sonstiges Bekleidungszubehör, die für Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren vorgesehen ist. Es wird vorgeschlagen, dass Bekleidung zum Verkleiden die Empfehlungen des vorliegenden Technischen Berichts in Ergänzung zu den Anforderungen der EN 71 erfüllt. Dieser Technische Bericht ist zur Verwendung in allen Stufen der Bekleidungslieferkette, einschließlich für die Verwendung durch Designer, Produktentwickler und Hersteller von Kinderbekleidung vorgesehen. Er ist auch für die Verwendung durch Importeure, Zwischenhändler und Einzelhändler bestimmt, um sie bei der Auswahl von Bekleidung, die keine Gefährdung darstellt, zu unterstützen. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der NA 106-01-02 AA "Textilien und Bekleidung - Kennzeichnung, Anforderungen und Prüfverfahren" im DIN-Normenausschuss Textil und Textilmaschinen (Textilnorm).