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Dem Denkmalschutz kommt in einem Land von einer architektonisch reichen Historie wie Deutschland eine große Bedeutung zu: Geschichtsträchtige Bauten müssen geschützt, Bausubstanz sinnvoll erhalten werden. Dabei gilt es jedoch, den Kompromiss zu finden zwischen Denkmalschutz auf der einen Seite und praktischen Ansprüchen der Gegenwart auf der anderen Seite. Die vorliegende Richtlinie ist Teil einer Richtlinienreihe, deren Ziel es ist, praktische Arbeitshilfen und Entscheidungsgrundlagen an die Hand zu geben, mit denen die Denkmalpflege umgesetzt werden kann, ohne urbane Räume in reine Museen zu verwandeln. Grundlagenrichtlinie ist VDI/WTA 3817 Blatt 1; die hierin gemachten Angaben und aufgestellten Anforderungen sind bei der Anwendung der weiteren Richtlinienblätter, inklusive dem vorliegenden, zu berücksichtigen. Die Richtlinienreihe VDI/WTA 3817 bietet Hilfe bei der Vertragsgestaltung von Bauprojekten unter Einbeziehung denkmalpflegerischer Aspekte, Hinweise zu Vorschriften, Bestandsaufnahme, Durchführung und Dokumentation. Sie soll helfen, Planungsfehler und Baumängel zu umgehen und die richtigen Entscheidungen im Bauprozess am Denkmalobjekt zu treffen.
Anwendungsbereich der VDI/WTA-Richtlinie 3817 Blatt 2 ist die Planung und Ausführung von baulichen Veränderungen in und an denkmalgeschützten Bauten. Die Richtlinie gilt auch für Arbeiten im Rahmen der Instandhaltung dieser Bauten. Der Anwendungsbereich von VDI/WTA 3817 Blatt 2 erstreckt sich zudem auf Gebäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen, aber in Denkmallisten oder -büchern erfasst sind, sowie Gebäude, die gleichwertige Anforderungen erfüllen.
VDI/WTA-Richtlinie 3817 Blatt 2 informiert über Schutzziele und Vorgehensweisen bei baulichen Eingriffen und befasst sich insbesondere mit den diesbezüglichen Aspekten der Bauphysik: Die notwendigen Untersuchungen, die Planung und Ausführung von Maßnahmen im Rahmen des Schall-, Wärme und Feuchteschutzes, der Bauwerksabdichtung und bei Veränderungen hinsichtlich des Raumklimas werden vorgestellt und geeignete Techniken genannt.
Die Richtlinie informiert über typische Bauschäden und deren mögliche Vermeidung. Es werden Möglichkeiten und Anforderungen der Barrierefreiheit thematisiert.
Die Richtlinie ersetzt nicht denkmalschutzrechtliche Vorschriften und Gesetze.
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