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Volatilität von erneuerbaren Stromquellen nutzen – Energieflexibilität als rentables und ökologisches Konzept
Erneuerbare Energien gehören zu den volatilen, das heißt schwankenden Formen der Stromerzeugung. Die Ausbeute kann insbesondere bei Solarenergie und Windenergie je nach klimatischen Gegebenheiten stark differieren. Um sich auf diese Schwankungen einzustellen, sind spezielle Vorgehensweisen und Vorkehrungen nötig – Unternehmen müssen energieflexibel werden. Nur so können sie auf dynamische Strompreise schnell und angemessen reagieren und die günstigsten Ressourcen nutzen. Zu den Zielen und Methoden des Systems Energieflexibilität gehören: die Minimierung der benötigten Energie und eine Verbesserung der Leistungsqualität der verwendeten elektrischen Betriebsmittel – dazu gehört auch ein Peak-Shaving des Strombedarfs -, und bei erfolgreicher Anwendung eine Maximierung des Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien und Nutzung des entsprechenden Portfolios. Oberstes Ziel ist neben der Ressourcenfreundlichkeit die allgemeine Reduzierung der Energiekosten. Diese Richtlinie bietet eine Anleitung zum Erreichen dieser Ziele.
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 5207 Blatt 1 sind energieflexible Fabriken sowie die Methoden der Ausrichtung von Fabriken auf Energieflexibilität. Es benennt Akteure, Märkte und Systematik der Maßnahmen, und führt ein in die Kostenstruktur und transparente Energiemessungen.
Das vorliegende Blatt definiert die Begriffe und Methodik der Energieflexibilität. Es leistet damit einen entscheidenden Beitrag zu deren Vermarktung und Schärfung.
VDI-Richtlinie 5207 Blatt 1 befasst sich vornehmlich mit der elektrischen Energie. Es ist aber aufgrund der in ihm enthaltenen Grundlagenvermittlung auch auf andere Energieformen übertragbar.
Diese VDI-Richtlinie benennt Wechselwirkungen auf Fabrikebene, auf der Supply-Chain-Ebene sowie die Wechselwirkung zwischen Flexibilität und Effizienz. Dazu gehört auch die Betrachtung von Vereinbarungen individueller Netznutzungsentgelte.
Aus dem Inhalt
Dokument wurde ersetzt durch VDI 5207 Blatt 1:2020-07 .