Kurzreferat
Diese Richtlinie legt ein Verfahren zur Bestimmung der Anzahlkonzentration anorganischer faserförmiger Partikel in der Innenraumluft bzw. in der Außenluft sowie der Zuordnung dieser Fasern zu bestimmten Faserklassen (Chrysotil, Amphibolasbest, Calciumsulfat, sonstige anorganische Fasern) fest. Die Faserzählung und -zuordnung erfolgt mit dem REM/EDXA-Verfahren (Rasterelektronenmikroskop/energiedispersive Röntgenanalyse). Die Nachweisgrenze des Verfahrens für die Faseranzahlkonzentration liegt unter den in der Richtlinie festgelegten Standardbedingungen bei 300 m-3, die analytische Empfindlichkeit bei 100 m-3. Hinweise zur Differenzierung von Produktfasern und zur Bestimmung organischer Fasern werden gegeben. Diese Richtlinie richtet sich vorrangig an Gutachter, Ingenieurbüros, Sanierungsfachbetriebe, Labore und Behörden.