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Norm [AKTUELL]
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Für den Einsatz und die Verwendung von Drahtseilen zum Heben und Zurren sind sogenannte Kauschen erforderlich. Durch die 2002-05 zurückgezogene DIN 3090:1989-08, "Stahlkauschen allgemeine Anforderungen für Seile aus Stahldraht", wurde es aufgrund besonderer Anforderungen erforderlich, für den Einsatz im Schiffbau und in der Seeschifffahrt, eine VG-Norm zu erarbeiten. Kauschen für Stahldrahtseile nach dieser Norm müssen eine bestimmte definierte Mindestgüte aufweisen. Weitere Vorteile sind die Austauschbarkeit, ein verstärkter Kauschenboden und eine einheitliche Form.
In der VG 85275 sind für die Kauschen, Form N für Stahldrahtseile und Form BF für Faserseile, die Form, Maße, Bezeichnung und Anforderungen an den Werkstoff (nichtrostendem Stahl) dokumentiert. Die VG 85275 enthält Konstruktionsangaben, die erforderlich sind, um weitgehend eine komplexe Austauschbarkeit und eine Mindestgüte herzustellen.
Für die Kauschen für Stahlseile (N) wurde die Form N aus der zurückgezogenen DIN 3090:2002-05 herangezogen, da sich diese schweren Kauschen mit dem verstärkten Kauschenboden im Schiffbau bewährt haben.
Für die Konstruktion der Kauschen für Faserseile wurde die Form BF nach DIN 6898:1988-01 herangezogen. Über eine Kennzeichnung der Kauschen sind unter anderem Nenngrößen, Herstellerzeichen und Rückverfolgbarkeitscode fixiert. Der Hersteller muss auf Anforderung eine Herstellererklärung mitliefern.
Diese VG-Norm wurde im NA 132-01-05 AA "Heben, Schleppen, Ankern" erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 3090:1989-08 , DIN 6899:1988-01 .
Gegenüber DIN 6899:1988-01, der 2002-05 zurückgezogenen DIN 3090:1989-01, der 1988-08 zurückgezogenen VG V 85275-1:1969-09, der 1989-11 zurückgezogenen VG 85275-2:1969-06 und der 1989-11 zurückgezogenen VG V 85273-3:1969-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Bild 1 "Kausche für Stahldrahtseile (N)" neu gezeichnet; c) Bild 2 "Kausche für Faserseile (BF)" aufgenommen;; d) englische Übersetzung aufgenommen; e) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.
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