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Norm [AKTUELL]
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Jedes Schiff muss mit einer Ankereinrichtung, auch Ankergeschirr genannt, ausgerüstet sein. Zur Ankerausrüstung gehören neben dem Anker, der Ankerwinde und Kettenstopper auch eine Verzurreinrichtung - Haltevorrichtung, um Anker und Ankerkette festsetzen zu können.
Die VG 84535-1 dokumentiert magnetisierbare Ankerzurrungen, die zum Verzurren des eingeholten Ankers auf Wasserfahrzeugen mit Ankerstegketten nach VG 84510 (Ankerstegketten, Gütegrad GL-K3 - Zusammenstellung, mechanische Eigenschaften) angewendet werden.
Die Ankerzurrungen gelten für magnetisierbare Ankerstegketten des Gütegrades GL-K3, die vorzugsweise auf Wasserfahrzeugen der Bundesmarine angewendet werden.
In der Norm ist eine Zusammenstellung der Maße, Massen und Stückliste (Ankerzurrung mit Zurrkette) dokumentiert.
Weitere Anforderungen, wie zum Beispiel am Werkstoff, der Ausführung und den Prüfungen (wie zum Beispiel Beanspruchungsprüfung, Prüfbescheinigung), sind ebenfalls aufgeführt.
Ein bildliches Anwendungsbeispiel zeigt eine Ankerzurrung an Bord eines Schiffs.
Diese VG-Norm wurde von der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT), Arbeitsausschuss NA 132-01-05 AA "Heben, Schleppen, Ankern", zusammen mit dem DIN-Normenausschuss Rundstahlketten (NRK), Arbeitsausschuss NA 085-00-05 AA "Rundstahlketten, Einzelteile und Zubehör für die Schifffahrt", erarbeitet.
Gegenüber VG 84535-1:1998-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Rundstahlketten nach DIN 5687-1 ersetzt durch DIN EN 818-2; c) Anschlagketten nach DIN 5688-1 ersetzt durch DIN 5688-3; d) Übergangsglied in Verbindungsglied umbenannt; e) Abschnitt Prüfungen überarbeitet; f) Bezeichnungsbeispiel geändert; g) Tabelle überarbeitet; h) Bilder überarbeitet; i) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.
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