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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für Kettenlängen des Gütegrades GL-K3 mit den Nenngrößen 16 bis 90, die auch auf Schiffen bei einer Umgebungstemperatur ≥ -20 °C eingesetzt werden.
Gegenüber der VG 84501:1998-03 wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen, wie zum Beispiel Nenngrößenreihe bis auf 90 erweitert, Berechnungsgrundlagen aufgenommen.
Im Rahmen der Überarbeitung der Normen über Ankerstegketten wurde es zwingend erforderlich, diese Norm zu überarbeiten.
Ein wesentlicher Grund ist, dass die Ankerketten des Gütegrades GL-K2 (VG 84501-1:1989) nicht mehr dem heutigen technischen Standard bezüglich Größen, Werkstoffen und Massen entsprechen.
Diese Norm beschreibt die Anforderungen für Kettenlängen des Gütegrades GL-K3.
In einer Tabelle sind unter anderem entsprechend der Nenngröße die Kettenlängen, die Massen und die Anzahl der normalen Stegglieder zusammengestellt.
Im Anhang A (informativ) wurden Berechnungsgrundlagen aufgeführt. Diese Berechnungsgrundlagen beinhalten Nenngröße, Teilung, Anzahl der normalen Stegglieder, Massenermittlung sowie die Ermittlung des Mindest-, Mittel- und Höchstwerts der jeweiligen Messlänge.
Gegenüber VG 84501:1998-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Begriff "Nenndicke" in "Nenngröße" geändert; c) Begriff "Normalglied" in "normales Stegglied" geändert; d) Nenngrößenreihe erweitert bis auf 90; e) normale Stegglieder in VG 84529 festgelegt; f) Bild neu gezeichnet; g) Kettenlänge in Tabelle 1 aufgenommen; h) Berechnungsgrundlagen in Anhang A aufgenommen; i) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.
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