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Diese Internationale Norm befasst sich mit Einrichtungen zum Scannen von Personen mittels Röntgenstrahlung. Diese Geräte werden für Untersuchungen verwendet, bei denen von Personen mitgeführte Objekte wie Waffen, Explosivstoffe, Schmuggelware oder Diebesgut wie Drogen oder Diamanten detektiert werden sollen. Dazu erzeugen die Geräte Bilder, die vom Bedienpersonal begutachtet werden. Diese Bilder zeigen unbearbeitet ein Bild der unbekleideten Person und wurden deshalb in der Presse oft als "Nacktscanner" bezeichnet. Die Anwendung dieser Geräte ist international umstritten, sie sind jedoch bereits in einigen Ländern im Einsatz, zum Beispiel an einigen Flughäfen und an Diamantminen. In Deutschland sind sie zurzeit nicht zulässig.
Das Ziel dieser Norm ist es, grundlegende Anforderungen, Eigenschaften und Prüfverfahren festzulegen, dazu gehören auch Sicherheitsanforderungen. Im Besonderen behandelt diese Norm Gestaltungsanforderungen im Hinblick auf den Strahlenschutz der Personen, die untersucht werden, der Personen, die sich in der Nähe der Geräte aufhalten, und des Bedienpersonals. Die Norm behandelt nicht die Anforderungen hinsichtlich der Qualität der Erkennung von Gegenständen.
Die Existenz dieser Norm bedeutet nicht, dass die Verwendung der entsprechenden Geräte empfohlen wird. Da diese Geräte jedoch existieren und in einigen Ländern benutzt werden, ist es wahrscheinlich, dass mit ihnen auch Personen aus solchen Ländern, die ihre Benutzung verbieten, untersucht werden. Daher sind zumindest die angegebenen Dosisgrenzwerte von allgemeinem Interesse.
Eine deutsche Übersetzung der Internationalen Norm wird zurzeit erarbeitet.