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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Die besonderen Anforderungen dieses Teils gelten für - fest angebrachte Betriebsmittel in leitfähigen Bereichen, in denen die Bewegungsfreiheit von Personen eingeschränkt ist und - für die Versorgung von Betriebsmitteln, die in leitfähigen Bereichen, in denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, verwendet werden. Die Norm behandelt Anforderungen zur Erfüllung der Schutzmaßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen. Die Verwendung von Schweißstromquellen in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit ist in DIN EN IEC 60974-9 (VDE 0544-9) festgelegt. Gegenüber DIN VDE 0100-706 (VDE 0100-706):2007-10 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) Angleichung des formalen Aufbaus/der Abschnittnummerierung an die aktuell gültigen Teile 100 bis 600 der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100); b) Aufnahme des Begriffs "Leitfähiger Bereich mit begrenzter Bewegungsfreiheit"; c) "Betriebsmittel der Schutzklasse II" wurde durch die allgemein gebräuchliche Bezeichnung "Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung" ersetzt; d) die Norm gilt nun für alle leitfähigen Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit, und zwar unabhängig von den physischen Anstrengungen, die zum Verlassen notwendig sind; e) die Verwendung von PELV-Stromkreisen ist ausgeschlossen; f) der Basisschutz bei SELV wurde an DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410), 414.4.5 angepasst. Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit liegen zum Beispeil vor - in Kesseln und Tanks, - in Rohrleitungen, - in Rohrgräben und Schächten, - in Fahrzeugen, - in Bewehrungen.
Dieses Dokument ersetzt DIN VDE 0100-706:2007-10; VDE 0100-706:2007-10 .
Gegenüber DIN VDE 0100-706 (VDE 0100-706):2007-10 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) Angleichung des formalen Aufbaus/der Abschnittnummerierung an die aktuell gültigen Teile 100 bis 600 der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100); b) Aufnahme des Begriffs „leitfähiger Bereich mit begrenzter Bewegungsfreiheit“; c) „Betriebsmittel der Schutzklasse II“ wurde durch die allgemein gebräuchliche Bezeichnung „Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung“ ersetzt; d) die Norm gilt nun für alle leitfähigen Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit, und zwar unabhängig von den physischen Anstrengungen, die zum Verlassen notwendig sind; e) die Verwendung von PELV-Stromkreisen ist ausgeschlossen; f) der Basisschutz bei SELV wurde an DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) angepasst.